Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf | Rossatz 29, 3602 Rossatz | Tel: +43 2714 6217 | gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at
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Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
Anmeldung zur Eheschließung
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