DONAUHOCHWASSER - Katastophenbeihilfe

Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Krems wurde unsere Gemeinde zum Katastrophengebiet erklärt. Es können daher ab sofort Anträge gemäß NÖ Katastrophenhilfegesetz gestellt werden. Diese können formlos unter Angabe des Schadens (die Mindestsumme beträgt € 1.000,--) am Gemeindeamt Rossatz bekanntgegeben werden. Als Frist merken wir den 26.09.2024 vor, um eine rasche Behandlung zu gewährleisten.

Verordnung Katastrophengebiet.pdf herunterladen (0.39 MB)

Richtlinie_Katastrophenschaeden.pdf herunterladen (0.29 MB)

Verordnung Katastrophengebiet (403 KB) - .PDF

15.09.2024